Allgemeine Geschäftsbedingungen der Firma 

Meister Flink
Inhaber: Ahmet Bilgin
Hausringweg 3
93333 Neustadt a. d. Donau

  1. Allgemeines

Die nachfolgenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Vertragsabschlüsse zur Erbringung von Entrümpelungen, Entsorgungen, Entkernungen, Renovierungs- und Reinigungsarbeiten, insbesondere bei Wohnungs-, Gewerbe – und Betriebsauflösungen, Umzüge und Transporte zwischen der Firma Meister Flink, Inh. Ahmet Bilgin (im Folgenden: Auftragnehmer) und dem Kunden (im Folgenden: Auftraggeber). Entgegenstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen des Auftraggebers wird hiermit ausdrücklich widersprochen. 

Mit Unterschrift der Auftragsbestätigung akzeptiert der Auftraggeber die allgemeinen Geschäftsbedingungen. Ebenso greifen diese bei einer mündlichen Vereinbarung bzw. zu Beginn der Arbeiten. Individuelle Vereinbarungen haben grundsätzlich Vorrang und ersetzen aber nur Teile der AGB.

Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Vertragspartner abzugeben sind (z.B. Widerruf, Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform (z.B. Email, Brief).

Unser Impressum finden Sie hier.  / bzw. unter https://meisterflink.de/impressum/ 

Unsere Widerrufsbelehrung finden Sie hier / bzw. unter https://meisterflink.de/widerrufsbelehrung/ 

 

  2. Vertragsschluss

Der Auftraggeber kann aus dem Online-Angebot von Meister Flink eine Mailanfrage für ein Angebot stellen. Meister Flink erstellt dementsprechend nach den Wünschen und Spezifikationen ein Angebot. Zudem entsteht das Angebot aufgrund individueller Vereinbarung oder nach Vor-Ort-Besichtigung. Sämtliche Angebote sind unverbindlich und freibleibend. Der Auftragnehmer gewährt dem Auftraggeber eine vierwöchige Angebotsbindung. Der Vertrag kommt mit Unterzeichnung der Auftragsbestätigung durch den Auftraggeber zustande. Mündliche Abreden bestehen nicht. 

Bei all unseren angebotenen Leistungen ausgenommen Transport und Umzug sind in den Räumlichkeiten befindliche Wertgegenstände vorab vom Auftraggeber (Kunden) zu entfernen bzw. sicherzustellen. Mit Beginn der Tätigkeit gegen alle in dem Auftragshaushalt befindlichen Gegenstände in das Eigentum des Auftragnehmers über, sofern schriftlich nichts anderes vereinbart wurde.

Die weitere Verwertung obliegt dem Auftragnehmer. Insbesondere haftet das Unternehmen nicht für den Verlust von Edelmetallen, Juwelen, Edelsteinen, Geld, Wertpapiere, Dokumente, Briefmarken oder Urkunden. Zudem wird ein Großteil der Gegenstände, die nicht verwertet werden können, fachgerecht entsorgt und sind somit unwiderruflich verloren. Sollte sich nach Vertragsabschluss herausstellen, dass der Auftraggeber Änderungen am Vertragsgegenstand vorgenommen hat, so berechtigt dies den Auftragnehmer zur Preisanpassung. Dies gilt insbesondere dann, wenn Wertgegenstände entgegen dem Vertrag nachträglich aus dem Objekt entfernt, verändert oder zerstört wurden.

Sollen Gegenstände jeglicher Art im Objekt verbleiben und nicht entsorgt werden, sind diese einzeln schriftlich in der Auftragsbestätigung aufzuführen, andernfalls trifft uns kein Verschulden und es kann keine Haftung übernommen werden, wenn diese Gegenstände entsorgt wurden.

  3. Auskunftspflicht des Auftraggebers

Mit der Vertragsunterschrift versichert der Kunde eidesstattlich gegenüber dem Auftragnehmer, dass er Eigentümer der Gegenstände ist oder zumindest vollumfänglich Befugnis zur Veräußerung bzw. Entsorgung der Gegenstände hat. Bei mündlicher Zusage und mit Beginn der Arbeiten gilt Gleiches. Der Auftragnehmer ist von jeglichen Schadensersatzansprüchen Dritter bei unwahrheitsgemäßer oder fehlerhafter Auskunft über die Eigentumsverhältnisse ausgenommen. Bei Eigentumsstreitigkeiten über diese Gegenstände Dritter haftet ausschließlich der Auftraggeber. Der Auftraggeber ist verpflichtet, den Auftragnehmer über gefährliche Stoffe, Abfälle, Flüssigkeiten und andere Materialien, die nicht ins Grundwasser gelangen dürfen, sowie weitere gesundheitsgefährdende Materialien, die sich im Auftragsobjekt befinden, vor Auftragserteilung zu unterrichten. Sollte sich erst im Laufe der Räumung herausstellen, dass sich im Objekt Stoffe wie Öle, Fette, Farben, Lacke, Düngemittel, grundwasserschädigende oder asbesthaltige Stoffe im Sinne des KrWG (Kreislaufwirtschaftsgesetz) befinde, so gehen diese Abfälle nicht in das Eigentum des Auftragnehmers über. Bei Bedarf unterbreitet der Auftragnehmer dem Arbeitgeber ein entsprechendes Angebot über die fachgerechte Entsorgung dieser Stoffe. Gleiches gilt für Umzüge und Transporte. Der Auftraggeber ist zwingend verpflichtet, dem Auftragnehmer mitzuteilen, wenn sich gefährliche oder gar verbotene Stoffe in den Umzugsbehältern befinden.

  4. Leistungserbringung

Meister Flink garantiert bei allen beauftragten Leistungen eine sorgfältige und fachgerechte Durchführung der Arbeiten sowie ein besenreines Verlassen des Objektes. Es besteht jedoch keine Verpflichtung, Putz- und/oder Reinigungsarbeiten durchzuführen.

Der Auftragnehmer ist berechtigt, den Vertrag oder Teile des Vertrages durch Dritte erfüllen zu lassen. Bei Leistungen zusätzlich vermittelter Handwerker haftet das Unternehmen nur für die sorgfältige Auswahl.

Zusätzliche Leistungen, welche bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar und notwendig sind, um die vereinbarten Leistungen zu erbringen, werden dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Die Mitarbeiter der Fa. Meister Flink sind ohne vorherige Absprache zwischen Auftraggeber oder seinem Vertreter und Auftragnehmer nicht verpflichtet, zusätzliche Leistungen zu erbringen.

Beauftragt der Auftraggeber oder sein Vertreter die Fa. Meister Flink nach Auftragserteilung weitere zusätzliche Leistungen, werden auch diese dem Auftraggeber in Rechnung gestellt. Zusatzarbeiten werden als Stundenlohnarbeiten abgerechnet und für diese gelten die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarten Stundenlöhne. 

Vertragsänderungen und Auftragserweiterungen bedürfen der Schriftform, auch bezüglich der Formvorschrift selbst. 

  5. Termin und Leistungszeit

Termine sowie Lieferfristen, die verbindlich oder unverbindlich vereinbart werden, bedürfen der Schriftform. Termin- und Dienstleistungsverzögerung aufgrund von höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, auch im eigenen Betrieb, die der Fa. Meister Flink das Liefern der Leistung erheblich erschweren oder unmöglich machen- hierzu gehören Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen, Energiemangel, Versagen der Verkehrsmittel usw. – führen zur Aussetzung der Leistungsverpflichtung und der Terminvereinbarungen.

  6. Gewährleistung, Haftungsbeschränkung und Schadensersatz

Die durchgeführten Leistungen sind unmittelbar nach Beendigung der Arbeiten vom Auftraggeber abzunehmen und schriftlich zu bestätigen.

Die Leistungen gelten als auftragsgerecht erfüllt und abgenommen, wenn der Auftraggeber nicht unverzüglich nach Beendigung der jeweiligen Dienstleistung eine begründete Mängelrüge erhebt.

Werden berechtigte und begründete Mängel erhoben, so werden diese unmittelbar vom Auftragnehmer behoben.

Die Gewährleistungspflicht richtet sich nach den bestehenden gesetzlichen Bestimmungen. 

Weitergehende Ansprüche, gleich aus welchem Rechtsgrunde, insbesondere Schadenersatzansprüche, sind ausgeschlossen, es sei denn, sie beruhen auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Meister Flink nur

  1. a) für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit,
  2. b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf).

Soweit Meister Flink dem Grunde nach auf Schadensersatz haftet, ist diese Haftung auf Schäden begrenzt, die Heinzis Entrümpelungen bei Vertragsschluss als mögliche Folge einer Vertragsverletzung vorausgesehen hat oder unter Berücksichtigung der Umstände, die ihr bekannt waren oder die sie hätte kennen müssen, bei Anwendung verkehrsüblicher Sorgfalt hätte voraussehen müssen.

Die Firma Meister Flink ist nicht verpflichtet, einen Stundennachweis oder Nachweise über Material- oder Entsorgungskosten zu erbringen, es sei denn, es wurde ausdrücklich schriftlich in der Auftragsbestätigung festgehalten.

Entrümpelungen: Eine Haftung für mittelbare Schäden / Folgeschäden ist ausgeschlossen. Der Auftragnehmer übernimmt keine Haftung für den Zustand der in der Wohnung nach der Entrümpelung befindlichen An- und Einbauten, insbesondere für Wände, PVC- oder Holzböden, sonstige Böden, Schlösser, Jalousien, Rollläden, fehlende Schlüssel und sonstige Beschädigungen aller Art.

Bei Bodenbelagsentfernung weisen wir darauf hin, dass sich stellenweise noch Klebereste auf dem Untergrund befinden können. Die Entfernung dieser Klebereste ist im Angebot nicht enthalten.

Bei reinen Umzügen / Transporten greift bei durch uns verursachten Schadens die Haftpflichtversicherung. Schäden sind unmittelbar bei Abnahme festzustellen und schriftlich mitzuteilen. Eine spätere Reklamation ist nicht mehr möglich.

Packt der Auftraggeber sein Umzugsgut selbst, so übernimmt Meister Flink keinerlei Haftung für Schäden an diesen Gegenständen. 

Der Auftraggeber ist verpflichtet, bewegliche oder elektronische Teile an hochempfindlichen Geräten wie z. B. Waschmaschinen, Fernseh-, Radio- und Hi-Fi-Geräten, EDV-Anlagen fachgerecht für den Transport sichern zu lassen. Zur Überprüfung der fachgerechten Transportsicherung ist der Auftragnehmer nicht verpflichtet und übernimmt im Schadenfall keine Haftung

Nach Auftragserteilung können für entrümpelte/entsorgte Gegenstände keine Schadenersatzansprüche gestellt werden.

 

  7. Preise und Zahlungsbedingungen

Die Preise werden nach einer für Sie kostenlosen Besichtigung und in einem kostenlosen Angebot bemessen. 

Die im Auftrag festgelegten Preise zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer bemessen sich nach Art und Größe des Aufwandes und sind verbindlich.

Festpreise oder Rabatte bedürfen der vertraglichen Fixierung. 

An diese vereinbarten Preise halten wir uns 60 Tage gebunden. Falls sich zwischen der Besichtigung und der Ausführung Dinge ändern wie z.B. besichtigte Dinge sind nicht mehr verfügbar, die Wetterlage hat sich verändert, Entsorgungspreise wurden durch unsere Entsorgungspartner erhöht, sind wir berechtigt, den vereinbarten Festpreis entsprechend anzupassen.

Wir gewähren gewerblichen Kunden sowie Privatpersonen ein Zahlungsziel von 7 Tagen nach Rechnungserhalt. 

Bei umfangreicheren Arbeiten behält sich die Firma Meister Flink vor, Abschlagszahlungen vor Beginn der Arbeiten oder je nach erbrachter Leistung abzurechnen. Diese Zahlungen sind jeweils sofort fällig. 

Bei Nichteinhaltung des vereinbarten Zahlungszieles gerät der Auftraggeber unverzüglich ohne weitere Mahnung in Verzug. Die Geltendmachung eines weiteren Verzugsschadens bleibt ausdrücklich vorbehalten. 

Des Weiteren ist der Auftragnehmer durch einen Zahlungsverzug des Auftraggebers berechtigt, alle weiteren noch zu verrichtenden Arbeiten an diesem Objekt oder allen anderen in Verbindung mit dem Auftraggeber bestehenden Projekte einzustellen.

Soweit der Auftraggeber gegenüber einer Dienststelle, einem Arbeitgeber oder einer Behörde einen Anspruch auf Kostenvergütung hat, weist er diese Stelle an, die vereinbarte und fällige Kostenvergütung abzüglich geleisteter An- oder Teilzahlungen auf entsprechende Anforderung direkt an unser Unternehmen auszuzahlen.

Der Vertragspartner ist nicht berechtigt, außer bei unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen, Zahlungen zurückzuhalten oder aufzurechnen.

  8. Terminverlegung, Aufwandsentschädigung bei Rücktritt vom Vertrag

Ein Rücktritt vom Vertrag nach erfolgter Auftragserteilung ist nur in Ausnahmefällen und unter Angabe des Grundes möglich und bedarf der schriftlichen Zustimmung des Auftragnehmers. 

Im Falle einer ordentlichen Kündigung durch den Auftraggeber ist der Auftragnehmer berechtigt, folgenden Schadenersatz wegen Nichterfüllung in Rechnung zu stellen:

Bis 14 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum – 25% des Endpreises zzgl. MwSt.

Bis 7 Werktage vor festgesetztem Auftragsdatum – 35%% des Endpreises zzgl. MwSt.

Bei späterem Rücktritt vor festgesetztem Auftragsdatum – 75 % des Endpreises zzgl. MwSt.

Dem Auftraggeber ist es gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

Bei Terminverlegung des Auftraggebers nach Auftragsbestätigung mit festgelegtem Termin ist der Auftragnehmer berechtigt, eine Aufwandsentschädigung in Höhe von 5% des vereinbarten Entgeltes zzgl. MwSt. zu erheben. 

Dem Auftraggeber ist es auch hierbei gestattet nachzuweisen, dass ein Schaden nicht entstanden oder wesentlich niedriger als die Pauschale ist.

  9. Trinkgelder

Trinkgelder sind mit der Rechnung des Auftragnehmers nicht verrechenbar.

  10. Bilder und Filmmaterial

Der Auftraggeber erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Firma Meister Flink Bild- und Filmmaterial zu Zwecken der Angebotserstellung und Angebotsprüfung aufnimmt. Diese Aufnahmen geraten niemals in die Hände Dritter. Persönliche Daten werden dabei selbstverständlich nicht freigegeben oder an Dritte weitergegeben.

Aufnahmen werden teilweise auf der Internetseite der Fa. Meister Flink veröffentlicht, weisen jedoch keine persönlichen Daten / Erkennungsmerkmale auf. 

Sollten keine Aufnahmen oder Veröffentlichungen von Fotos gewünscht sein, so ist dies den Mitarbeitern der Fa. Meister Flink vor Beginn der Besichtigung mitzuteilen. 

  11. Datenspeicherung

Alle geschäftsnotwendigen Daten, soweit im Rahmen des Bundesdatenschutzgesetzes zulässig, werden gespeichert und verwaltet, aber nicht an Dritte weitergegeben. Bitte beachten Sie auch unsere Datenschutzbestimmungen hier / 

  12. Salvatorische Klausel

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen nichtig sein oder werden, so bleiben die anderen Bedingungen im Übrigen wirksam. Die Vertragspartner verpflichten sich, die richtige Bestimmung durch eine solche wirksame zu ersetzen, die dem Willen der Vertragspartner wirtschaftlich am nächsten kommt.

  13. Gerichtsstand

Der Gerichtsstand ist Kelheim. Es gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland.